Die RSK
Die RSK ist anerkanntermaßen das wesentliche Gremium, welches mit seinem Sachverstand den jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik in der Reaktorsicherheit für Deutschland feststellt und das BMUKN darin berät, inwieweit die Betreiber kerntechnischer Anlagen die Anforderungen an die erforderliche Vorsorge (Schadens- und Risikovorsorge) durch entsprechende technische Einrichtungen, Organisation und Management erfüllen.