Die Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) berät das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) in den Angelegenheiten der Sicherheit und damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten der Sicherung von kerntechnischen Anlagen und der Entsorgung radioaktiver Abfälle*. Nähere Informationen zu den Beratungsthemen und zum Beratungshergang sind dem Kapitel IV. Prozesse - 11. Beratungen der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) und Umgang mit ihren Beratungsergebnissen (auf Seite 75) des Handbuches über die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern im Atomrecht zu entnehmen. Hier geht es zum Dokument.

Die RSK führt diese Beratungstätigkeit seit 1958 für das für die Sicherheit kerntechnischer Anlagen und den Strahlenschutz zuständige Bundesministerium durch (seit 2022 das BMUV, zuvor das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (2018 - 2022), zuvor das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (2013-2018), zuvor das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (1986-2013), das Bundesministerium des Innern (1972-1986), das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft (1969-1972), das Bundesministerium für wissenschaftliche Forschung (1962-1969), das Bundesministerium für Atomkernenergie und Wasserwirtschaft (1958-1962)).

 

* Mit Bildung der "Entsorgungskommission (ESK)" beim BMUV am 12.06.2008 und ihrer ersten Sitzung am 30.06.2008 ist die Entsorgung radioaktiver Abfälle Beratungsgegenstand der ESK (www.entsorgungskommission.de), der RSK-Ausschuss "VER- UND ENTSORGUNG" besteht nicht mehr.